Humor an die Wand
Meinungen und ihre Freiheit sind bekanntlich ein verfassungsmäßiges Grundrecht. Allerdings darf die Meinung nicht immer frei sein. Freiheit ist also in manchen Fällen eine Frage des Dürfens. Interessant, dass auch dieses Dürfen manchmal mehr oder weniger darf. Was sich einige wiederum als Freiheit herausnehmen. In vordemokratischen Zeiten waren die Majestäten der Souverän. Später wurde das Volk mit diesem Mandat betraut, was fast logisch zu einem Souveränitätsverlust der Machthaber führen musste. Um diesen möglichst gering zu halten erfand man Paragraphen, wie etwa jenen mit der Nummer 103. Dieser besagt, dass die Beleidigung eines Repräsentanten geborgter Souveränität anders gehabt werden soll als derselbe Tatbestand gegenüber einem Normalsterblichen aus der Gruppe des tatsächlichen Souveräns. Es gibt also Schmähungen ersten und zweiten Grades. Das widerspricht keineswegs dem Gleichheitsgrundsatz wie viele Träumer meinen, denn der ist hier nicht angesagt. Wer die Macht nur geliehen bekommen hat, obwohl er sie für gottgegeben hält, ist bereits gestraft genug. Wie schwierig muss es sein in dieser Wahnvorstellung Ruhe zu finden. Diese Distanzlosigkeit, frei von Humor und Selbstironie, schafft ungeheure Einsamkeit, dies sich ein normaler Mensch aus dem Volke gar nicht vorstellen kann. Daher sind auch die Untaten dieser armen Geschöpfe aus der Not geboren und mehr als verständlich. Schmähungen dieser Personen sind also ein Kapitalverbrechen. Und Satire ist schließlich nicht dazu da um sich über die ganz Schwachen lustig zu machen. Also: keine Gnade für diese Unmenschlichkeit!