Totenbegehren
Demokratie ist ein weiter Begriff. Das wurde anhand eines Bürgerbegehrens der FPÖ-Salzburg eindrucksvoll in Erinnerung gerufen. Für die Einrichtung einer „stadteigenen Sicherheitswache“ sammelte man tapfer 2.200 Unterschriften. Die bekannt humorlose Hauptwahlbehörde befand allerdings, dass davon 1.700 Namenszüge ungültig seien. Doch bei genauerer Betrachtung scheint dies mehr als pingelig. Es wurde bemängelt, dass Nicht-Wahlberechtigte unterfertigt hätten oder Ehemänner für ihre Frauen unterschrieben. Des weiteren setzte ein FPÖ-Mandatar gleich dreimal sein Autogramm auf die Liste und sogar die Unterschrift eines Toten war darunter. Das ist eben die Verwirklichung einer vollkommen offenen Form von Demokratie. Nicht-Wahlberechtigte mitstimmen zu lassen zeugt doch nur von einer liberalen Haltung. Dass Ehemänner für ihre Frauen unterzeichnen, zwar weniger, aber hier weiß halt jemand noch seine traditionelle Rolle des Familienoberhaupts zu erfüllen. Dass ein Politiker gleich dreimal unterschreibt, kann das Resultat eines Denkprozesses sein. Vielleicht war er sich bei den ersten beiden Malen noch nicht so sicher? Und schließlich kann doch niemand etwas dagegen haben, wenn sich auch Tote, quasi selbstlos, immer noch politisch engagieren. Wobei nur die Frage ist, wie offen ein System sein sollte. Ob ab nun auch längst Verstorbene partizipieren dürfen. Denn je weiter man in die Geschichte zurück geht, desto mehr Menschen werden wohl zu finden sein, die demokratische Usancen nicht verstanden haben. Was sie wiederum mit den Initiatoren dieses Bürgerbegehrens auf eine Stufe stellt.