Caritatives Essen
Essen ist nicht gleich Essen. Für die einen ist es Arbeit, für die anderen Freizeit. So beschloss es nun der Verwaltungsgerichtshof. Wenn Beamte ihr Schnitzel in der Dienstzeit konsumieren, werden sie dafür bezahlt. Für Menschen aus der Privatwirtschaft gilt das dasselbe Schnitzel als Freizeitschnitzel. Hier geht es nicht um den öden Satz, dass manche gleicher seien als andere. Nein, mit diesem Urteil versucht uns das Gericht auf einen feinen philosophischen Unterschied aufmerksam zu machen. Wenn zwei das Gleiche tun, dann ist es eben nicht dasselbe. Ein bezahltes Mahl hat schwierige Nebeneffekte. Man stelle sich die Bürde vor, im beamteten Berufsstress auch noch essen zu müssen. Während die fidelen Privatangestellten sorgenfrei eine halbe Stunde fernab jeder Belastung ihre Austern schlürfen können. In der Dienstzeit zwangsweise zu speisen kann auf die Dauer der Gesundheit nur abträglich sein. Da gibt es sicher eine Studie dazu, die käuflich zu erwerben ist. Daher scheint es fast logisch, dass der Selbstbehalt bei der Beamtenversicherung reduziert wurde. Ebenso war der Plan nahe liegend, dass Beamte, die nach ihrer Pensionierung weiterarbeiten, von Abschlägen befreit wären. Ein Entrüstungssturn der Philister und Heuchler brachte dieses vernünftige Ansinnen aber zu Fall. Fakt ist, dass in einem durchschnittlich Beamtenleben ca. 8000 Mittagessen dienstlich eingenommen werden müssen. Das sind 4000 Stunden Lebenszeit, aufopfernd für die Gemeinschaft, quasi Essen für das Gemeinwohl. Daran sollten alle Kritiker denken, wenn sie wieder einmal irgendwo Mittag essen ohne dafür bezahlt zu werden.