Von wegen van
Sensationelle Themen beherrschen zurzeit die Republik. Darf McDonalds den Big Mac exklusiv behalten? Wenn nicht, wie wird dann diese Fleisch gewordene ernährungstechnische Minus-Information in weichen Semmelimitaten in Zukunft heißen?
Oder: warum wird eine Exkanzlersgattin mit der falschen Farbe als neue Chefin der weißen Hengste von Lipica angefeindet? Wo sie doch in ihrem Bewerbungsschreiben ziemlich offen die eigene Kompetenz darlegte. Nämlich, dass sie den Lipizzanern einfach gerne zuschaut.
Das spannendste dieser bewegenden Themen ist aber sicher die Frage, ob der Präsident sein „van“ im Namen behalten darf. Bekanntlich ist ja seit 1919 die Führung eines Adelstitels hierzulande verboten. Das gilt für „von“ ebenfalls wie für das ungarische „y“ oder das französische „de“. Das niederländische „van“ dürfte also keine Ausnahme sein. Hieße dann unser Staatsoberhaupt bald nur mehr Bellen? Oder darf er wenigstens das „der“ behalten und Alexander der Bellen heißen. So ihm das erlaubt wird, müsste es im Sinne des Cuius regio allen erlaubt sein. Was etwa beim Wiener Sozialstadtrat als Peter der Hacker zumindest in IT-Kreisen zu Verwirrung führen könnte. Im Sinne der Gendergerechtigkeit wäre vielleicht auch ein „das“ gesetzeskonform. Gernot das Blümel würde dann über die Kultur walten. Der Kärntner Peter der Kaiser allerdings wäre wiederum ein juristischer Grenzfall im Sinne der Habsburgergesetze.
In jedem Fall ist es, genauso wie beim Bic Mac, nicht so wichtig, wie unser Präsident künftig heißt. Sind doch Namen Schall und Rauch, auf die Kompetenz kommt es an. Wie man bei der Hofreitschule eindeutig sieht.