zum KUCKUCK
zum kuckuck:
40 jahre kulturarbeit im gebirge,
35 jahre treibhaus,
30 jahre theater im turm
lasset uns singen, tanzen und springen.
was für ein fest vor weihnachten, mit so viel begleitmusik!
es war sehr schön, es hat uns sehr gefreut.
die frau kulturstadträtin und bürgermeisterin der landeshauptstadt,
auch die grünen statträte haben gefehlt - (nicht wirklich).
sie waren bei der firstfeier fürs haus der musik und damit mehr als entschuldigt.
das rathaus hat uns dann sogar ein geburtstagsgeschenk übermittelt:
die anmeldeformulare zur VERGNÜGUNGSSTEUER für eine zweitägige tanzveranstaltung.
bitte was?
ach so: Auf den Plakate steht
„froh & munter - lasset uns singen, tanzen und springen“.
das reicht:
es sei „Werbung für eine Veranstaltung mit Publikumstanz
und für eine Tanzveranstaltung ist die höchste Steuerstufe fällig.“
bitte? richtig gehört: 15 oder 25% von jeder eintrittskarte.
wie hoch die lustbarkeit ausfällt entscheidet das amt.
ach was?
Ja eh. irgendwie muß das haus der musik auch finanziert werden.
wir geben zu: das fest war höchst vergnüglich. vor allem für die seele.
trotzdem weigern wir uns, daß dieses vergnügen besteuert
und in die schublade ballveranstaltung verschoben wird.
„stille nacht“ und „maria durch den dornwald ging“ sind keine polka,
auch wenns die bethlehem allstars spielen,
idan raichel und coscia trovesi sind auch keine tanzkapelllen
niemand am 14. & 15.12. hat einen foxtrott gespielt.
ist leises fingeschnalzen im takt noch erlaubt?
ist leichtes wippen mit dem fuß schon tanzen?
ist headbangen teures kopftanzen oder parkinson?
bis das fertig ausjudiziert ist: nämlich
- ob vergnügen sünde ist
- wieviel busse der sünder dafür zahlen muß
- und wer eigentlich die buße bezahlen muß:
der sünder (tänzer) oder der veranstalter -
so lange gilt folgende amtliche kundmachung
die im eingangsbereich zum turm und zum keller ausgehängt ist:
//
TANZEN ist im treibhaus behördlich untersagt.
singen auch.
zuwider handelnde werden entfernt
und ins rathaus abgeschoben.
f.d.R.d.A.
BMin COP
//
wer sich nicht wehrt
lebt verkehrt:
Kuckuck, Kuckuck ruft’s aus dem Wald.
Lasset uns singen, tanzen und springen.
Frühling, Frühling wird es nun bald.
TIROLER TAGESZEITUNG
http://www.tt.com/kultur/musik/12534423-91/vergnügungssteuer-ist-leises-fingerschnalzen-noch-erlaubt.cspVergnügungssteuer: „Ist leises Fingerschnalzen noch erlaubt?“
Eigentlich ist das Treibhaus als Kulturverein nicht vergnügungssteuerpflichtig. Ausgerechnet für das Jubiläumsfest soll es jetzt aber zahlen, denn: Es soll getanzt worden sein. Ein neues Kapitel im kuriosen Tanz um eine umstrittene Taxe.
Innsbruck – Es müsse sich hier wohl, mutmaßt Norbert Pleifer, um das „Geburtstagsgeschenk“ von Innsbrucks Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer handeln. Anlässe dafür hätte es nämlich durchaus gegeben, feierte Pleifer doch Mitte Dezember 40 Jahre Kulturarbeit, 35 Jahre Treibhaus und 30 Jahre Theater im Turm. Das „Geschenk“ aber, als das der Treibhaus-Chef nun jenes Schreiben der Stadt bezeichnet, das ihm nach dem zweitägigen Jubiläumsfest ins Haus flatterte, will irgendwie nicht so recht Freude machen. Handelt es sich, so Pleifer, doch um die Anmeldeformulare für eine zweitägige „Tanzveranstaltung“, für die wiederum Vergnügungssteuer fällig sei, und zwar der unterstellten Art der Veranstaltung nach in der höchsten Steuerstufe, also „15 oder 25 Prozent von jeder Eintrittskarte“.
Das ist auch insofern erstaunlich, als von der Stadt üblicherweise für Veranstaltungen von Kulturvereinen keine Vergnügungssteuer eingehoben wird, also auch nicht vom Treibhaus – die TT berichtete. Allerdings scheinen die Dinge anders zu liegen, wenn sich das Publikum dazu hinreißen lässt, das Tanzbein zu schwingen. Oder gar vom Veranstalter dazu aufgerufen wird. Genau das sah man beim zuständigen Amt offenbar gegeben, als man des Plakats für das Treibhaus-Jubiläumsfest, bei dem unterschiedliche Bands und Musiker aufgetreten sind, ansichtig wurde. „Lasset uns singen, tanzen und springen“ stand darauf nämlich geschrieben – übrigens eine Anleihe aus Werner Pirchners „Mein Gewissen erlaubt mir nicht“ aus dem „Halben Doppelalbum“, sagt Pleifer.
Und fragt sich, ab wann denn eigentlich der Tatbestand der „Lustbarkeit“ (im Landesgesetz heißt die Vergnügungssteuer nach wie vor auch „Lustbarkeitsabgabe“) beginnt: „Ist leises Fingerschnalzen noch erlaubt? Ist leichtes Wippen mit dem Fuß schon Tanzen?“ Im Treibhaus gibt er vorsichtshalber schon einmal bekannt, dass „Tanzen behördlich untersagt“ sei. Und Singen gleich dazu. „Zuwider Handelnde“, heißt es auf einer entsprechenden „amtlichen Kundmachung“ am Eingang, würden „entfernt und ins Rathaus abgeschoben“.
Bei der aktuellen Forderung ans Treibhaus handelt es sich zwar um einen Einzelfall. Das Thema Vergnügungssteuer ist für Pleifer aber auch darüber hinaus ein Ärgernis. Wie in Innsbruck damit verfahren wird, hält er für „absurd“. Wie berichtet, muss mitunter sogar für ein- und dasselbe Konzert am selben Ort einmal bezahlt werden, ein anderes Mal nicht. Der Fall war das etwa im Innsbrucker Weekender Club, dessen Betreiber vergnügungssteuerpflichtig sind, ein Kulturverein, der im Club das gleiche Konzert veranstaltete wie sie selbst, war es dagegen nicht. Pleifer: „Da stimmt doch etwas nicht.“
Das sehen auch viele Innsbrucker Musik-Veranstalter so, die zuletzt in der TT „Willkür und Intransparenz“ beklagt hatten – was das Amt für Gemeindeabgaben zurückwies. Eine Abschaffung der Vergnügungssteuer – wie zuletzt in Wien – ist zwar auch hierzulande schon lange Thema, allerdings haben diesbezügliche Gespräche zwischen Stadt und Land bisher zu keinem Ergebnis geführt. Man suche nach „alternativen Einnahmequellen“, hatte zuletzt BM Oppitz-Plörer gegenüber der TT erklärt.
„Ja eh. Irgendwie muss das Haus der Musik auch finanziert werden“, stellt indes Pleifer fest. Und stellt sich außerdem die Frage, ob bei der Firstfeier für das Haus der Musik, die zehn Tage vor dem Treibhaus-Jubiläumsfest stattgefunden hat, nicht auch „eine Tanzlmusik gspielt hat“. (jel)