streife dora 20 an funk walter
Erwarten Sie nicht von mir, dass ich mich dumm stelle.
(Michael Köhlmeier)
Rechtzeitig zur Sprechstund mit Bürgermeister Georg Willi erreicht uns seine Zuständigkeit mittels RSa Brief samt Straferkenntnis.
Der Stadtmagsitrat : Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht wirft uns Musiklärm vor und verhängt dafür eine Geldstrafe von 469€
- im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 4 Tagen. (gemäß § 366 ABS.1 Zif.3 GewO 1994 ...)
29.7.2019, es hat 38 grad im Schatten,
im Treibhaus ist eine wunderbare Folkband zu Gast: DESMADRE ORKESTA
statt im Glutofen des Turmes spielen sie ihre jüdische Hochzeitsmusik aus Argentinien im Cafe
- aus Rücksicht auf den Nachbarn nicht im Garten.
(im Garten dürfen wir ja nicht, eh scho wissn:
Musik ist vermeidbarer Lärm. gestattet sind auf der Gartenbühne 85db - einen meter vor der Box gemessen.
da wiehert der Amtsschimmel lauter...)
Die Band spielt rein akustisch, vollkommen unverstärkt: Gitarre, Mandoline, Geige, Sax, Euphonium und Gesang.
(Detail: Die eifrige Polizei hat (unter Zeugen) bei ihren 2 Besuchen von der Band KEINEN TON gehört.
Unsere Freunde aus Argentinien haben gern Pause gemacht - und das begeisterte Publikum hat die Pausen auch gebraucht.
Wegen der Erderwärmung und so.
Lesung aus dem Brief ...
Am 29.07.2019 um 21:10 Uhr wurde die Streife Dora 20 (PI Saggen) nach 6020 Innsbruck, Angerzellgasse 8, zum dortigen Lokal „Treibhaus“ beordert, da sich dort die Anwohner über massive Lärmbelästigung beschweren würden. Vor Ort konnten die Beamten bereits lautes Stimmengewirr sowie Musik wahrnehmen. Die Beamten begaben sich ins Lokal und nahmen dort mit dem Verantwortlichen Norbert PLEIFER Kontakt auf. PLEIFER entgegnete den Beamten, dass er eine südamerikanische Volksband in seinem Lokal zu Gast habe, welche jedoch nur im Inneren des Lokals spielt. Nachdem PLEIFER darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass das gesamte Lokal offen sei (im Sinne von Scheiben / Türen zum Gastgarten hinaus), und somit die Musik überall hörbar sei und eine Genehmigung benötigt werden würde, entgegnete PLEIFER lediglich, „dass man ihn dann halt einsperren müsse“. PLEIFER wusste offenbar genau, dass er ohne Genehmigung nicht berechtigt sei, eine Band (LIVE Musik) spielen zu lassen, da er im Bereich des Übergangs vom Innen in den Außenbereich, eine, mit Straßenkreide selbst auf den Asphalt gemalte, Markierung zeigte, welche dafür da sei, dass die Band diesen Bereich nicht übetrteten dürfe. PLEIFER gab zudem an, dass die Band nur noch 2Mal eine Viertelstunde spielen würde. PLEIFER wurde über die Anzeigenerstattung in Kenntnis gesetzt.
*
21H35 Funk Walter: Ein Bürger beschwert sich erneut über MUSIKLÄRM
*
was nicht im protokoll steht:
Ich hab um die höchststrafe gebeten. am besten lebenslänglich.
funk you very much
*
gar nicht krank ist auch nit xund
(karl valentin)
*