Schleier überall
Manche Dinge sind schleierhaft. Und um diesen zu lüften, heißt es Gesicht zeigen. Darum tritt auch ab 1.Oktober ein Gesetz in Kraft, das für klare Verhältnisse sorgen soll. Es handelt sich um das „Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz“, das aber doch einige Fragen offen lässt. Gilt der Dreitagesbart bereits als verdächtig? Wie groß darf ein Mitesser auf der Wange sein, damit man dafür nicht 150 Euro zahlen muss? Diese Regelung, die volkstümlich unter Burkaverbot läuft, soll uns vor Terrorismus aller Art schützen. Interessant, dass bei verschleierten Frauen zuerst an Terrorismus und nicht an Unterdrückung gedacht wird. Unser anständiger ORF schrieb in diesem Zusammenhang sogar von „Geschichtsschleier“. Von fehlendem Lektorat ist hier natürlich nicht auszugehen. Hier kommt der ORF eindeutig seinem Bildungsauftrag nach. Mit dieser Wortschöpfung soll vermutlich darauf hingewiesen werden, dass diese Art der Kleidung historisch nicht immer im Islam verankert war. Höchst interessant ist auch der Hinweis, dass der Haaransatz stets sichtbar sein soll. Ist also ein Toupet gar eine Art der Verschleierung, die uns bisher entgangen ist? Was aber, wenn überhaupt kein Haaransatz mehr vorhanden ist. Müssen ab nun alle Skinheads zuhause bleiben? Zum Glück gibt es einige Ausnahmen und zwar für Kunst, Kultur und Tradition. Der Nikolo bleibt uns erhalten und auch der Krampus muss sich nicht vor der Strafe fürchten, aber nur Anfang Dezember. Auch beim Film und Theater kann man aufatmen. Hoffentlich wird das Gesetz auch beim Sportfechten nicht so streng gehandhabt. Bange fragt man sich, wie es nun bei den Chirurgen ausschaut. Oder dürfen uns die vielen verkühlten Touristen aus Ostasien wieder ungehindert ohne Gesichtsmaske anstecken? Wird vielleicht auch gleich einmal der Babyschnuller verboten? Wehret den Anfängen, dieses Gesetz wird Österreich sicherer machen, bestimmt.